Anlage 5

 

Stärke und Tragweite der Lichter der Fahrzeuge

 

1.      Hinsichtlich ihrer Lichtstärke werden die Lichter der Fahrzeuge in drei Arten eingeteilt:

gewöhnliche Lichter,

helle Lichter,

starke Lichter.

 

2.  Die farbigen Lichter werden gewöhnlich erzeugt durch die Kombination aus einer weißen Lichtquelle und einem farbigen Filter oder einer farbigen optischen Vorrichtung. Die für diese Lichter vereinbarten Farbwertbereiche sind in Anlage 4 festgelegt.

Die farbigen Filter oder die farbige optische Vorrichtung sind Selektivfilter. Der Durchlässigkeitsfaktor dieser Filter hängt somit von der spektralen Zusammensetzung des auftreffenden Lichts der Lichtquelle ab. In der Praxis werden die folgenden Gesamttransmissionsfaktoren akzeptiert:

Rot oder Grün:       τ = 0, 10 bis 0,20

Gelb:                      τ = 0,40 bis 0,60

Blau:                       τ ≥ 0,02

 

3. Die Grenzen der Lichtstärken der Lichter der Fahrzeuge sind in Tabelle 1 angegeben. Alle Werte sind Betriebslichtstärken IB, die 75 % der photometrischen Lichtstärke I0 entsprechen:

IB = 0, 75 x I0

 

Der Faktor 0, 75 deckt die Auswirkungen der Alterung der Lichtquelle und einen gewissen Grad der Verstaubung der Lichtquelle und des optischen Systems ab. Die Werte der Tabelle 1 gelten für alle Richtungen in der horizontalen Brennfläche des optischen Systems innerhalb des nützlichen Bereichs des Signallichts. In einem Winkel bis maximal 7,5° senkrecht zur horizontalen Brennfläche darf der Wert der Lichtstärke nicht mehr als 5 % je Flächengrad abnehmen.

 

4.   Das Verhältnis zwischen der Betriebslichtstärke IB (cd) und der Tragweite t (km) bei Nacht wird durch folgende Gleichung angegeben:

IB = 0,2 x t² x q-t.

 

Dabei sind der Faktor 0,2 die international vereinbarte Schwellenbeleuchtungsstärke von 0,2 Mikrolux für die Nachtwahrnehmung eines Lichts, wobei für die t-Werte die Meter in Kilometer umgerechnet sind, und q der Transmissionsfaktor bezogen ist auf eine Entfernung von 1 km.

 

Zur Ermittlung der Tragweite der Lichter der Fahrzeuge wurde q = 0, 76 gesetzt, was einer meteorologischen Sichtweite von 14,3 km entspricht. Die entsprechenden Tragweiten werden anhand der vorgenannten Gleichung mit den Lichtstärken nach Tabelle 1 berechnet.


Tabelle 1

 

Betriebslichtstärken IB und Tragweiten t

der Lichter der Fahrzeuge

 

Farbe des Lichts

 

Lichtart

gewöhnlich

hell

stark

IВ (cd)

t (km)

IB (cd)

t (km)

IВ (cd)

t (km)

Weiß

2 - 4 */

2,3 - 3,0 */

9 - 25

3,9 - 5,3

35 - 100

5,9 - 7,7

Rot oder Grün

0,9 - 5

1,7 - 3,2

3,5 - 20

2,8 - 5,0

-

-

Gelb

0,8 - 2,4

1,6 - 2,5

3,6 - 15

2,9 - 4,6

-

-

Blau

³1 */

³1,8 **/

-

-

-

-

*/ Für bestimmte Abschnitte einer Wassersraße kann die zuständige Behörde eine Betriebslichstärke von IB = 0,9 cd entsprechend einer Tragweite von t = 1,7 km zulassen.

**/ Für bestimmte Fahrzeuge kann die zuständige Behörde eine Betriebslichstärke von IB = 0,3 bis 0,5 cd entsprechend einer Tragweite von t = 1,0 bis 1,3 km zulassen.