Inhaltsverzeichnis

 

 

Seite

Einführung

3

 

Grundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf der Donau

 

Kapitel 1 :   Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1.01

Begriffsbestimmungen

17

§ 1.02

Schiffsführer

20

§ 1.03

Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord

21

§ 1.04

Allgemeine Sorgfaltspflicht

21

§ 1.05

Verhalten unter besonderen Umständen

22

§ 1.06

Benutzung der Wasserstraße

22

§ 1.07

Höchstzulässige Beladung; Höchstzahl der Fahrgäste

22

§ 1.08

Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge

22

§ 1.09

Besetzung des Ruders

23

§ 1.10

Schiffsurkunden

23

§ 1.11

Mitführen der Schifffahrtsbestimmungen

24

§ 1.12

Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse

24

§ 1.13

Schutz der Schifffahrtszeichen

25

§ 1.14

Beschädigung von Anlagen

25

§ 1.15

Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße

25

§ 1.16

Rettung und Hilfeleistung

26

§ 1.17

Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge

26

§ 1.18

Freimachen des Fahrwassers

26

§ 1.19

Besondere Anweisungen

27

§ 1.20

Überwachung

27

§ 1.21

Sondertransporte

27

§ 1.22

Anordnungen vorübergehender Art

27


 

 

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§ 1.23

Erlaubnis von sportlichen und anderen Veranstaltungen

28

§ 1.24

Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

28

§ 1.25

Schutz und Überwintern der Fahrzeuge

28

§ 1.26

Anwendungsbereich dieser Verordnung

28

Kapitel 2:

Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung

 

§ 2.01

Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge

29

§ 2.02

Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

30

§ 2.03

Schiffseichung

30

§ 2.04

Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger

30

§ 2.05

Kennzeichen der Anker

31

Kapitel 3:

Bezeichnung der Fahrzeuge

 

I.

allgemeine Bestimmungen

 

§ 3.01

Anwendung und Begriffsbestimmungen

33

§ 3.02

Lichter

34

§ 3.03

Tafeln, Flaggen und Wimpel

34

§ 3.04

Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel

34

§ 3.05

Verbotene Lichter und Zeichen

34

§ 3.06

Ersatzlichter

35

§ 3.07

Verbotener Gebrauch von Signalleuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen und anderen Gegenständen

35

II.

nachtbezeichnung

 

II. A

Nachtbezeichnung während der fahrt

 

§ 3.08

Nachtbezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb in Fahrt

35

§ 3.09

Nachtbezeichnung der Schleppverbände in Fahrt

36

§ 3.10

Nachtbezeichnung der Schubverbände in Fahrt

37

 

 

 

Seite

§ 3.11

Nachtbezeichnung der Koppelverbände in Fahrt

38

§ 3.12

Nachtbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt

38

§ 3.13

Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt

39

§ 3.14

Zusätzliche Nachtbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung gefährlicher Güter

40

§ 3.15

entfällt

40

§ 3.16

Nachtbezeichnung der Fähren in Fahrt

40

§ 3.17

entfällt

41

§ 3.18

Zusätzliche Nachtbezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge

41

§ 3.19

Nachtbezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden Anlagen in Fahrt

41

II. b

Nachtbezeichnung Beim Stillliegen

 

§ 3.20

Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen

42

§ 3.21

Zusätzliche Nachtbezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

42

§ 3.22

entfällt

42

§ 3.23

Nachtbezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stillliegen

43

§ 3.24

entfällt

43

§ 3.25

Nachtbezeichnung stillliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen

43

§ 3.26

Nachtbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte von Fischereifahrzeugen

43

§ 3.27

Nachtbezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge

43

§ 3.28

Nachtbezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können

44

 


 

 

Seite

III.

Tagbezeichnung

 

 

III.A.

Tagbezeichnung während der Fahrt

 

 

§ 3.29

Tagbezeichnung der Schleppverbände in Fahrt

45

§ 3.30

Tagbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig ihre Antriebsmaschine benutzen

45

§ 3.31

Tagbezeichnung der Fahrzeuge für die Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen und einer Länge von weniger als 20 m

46

§ 3.32

Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung gefährlicher Güter

46

§ 3.33

entfällt

46

§ 3.34

Tagbezeichnung der Fähren in Fahrt

46

§ 3.35

Zusätzliche Tagbezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge

47

§ 3.36

Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge mit Vorrang

47

III.b.

Tagbezeichnung beim Stillliegen

 

§ 3.36a

Tagbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen

47

§ 3.37

Tagbezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

47

§ 3.38

entfällt

47

§ 3.39

entfällt

47

§ 3.40

Tagbezeichnung der Netze oder anderer Fischereigeräte von Fischereifahrzeugen

48

§ 3.41

Tagbezeichnung schwimmender Geräte im Betrieb und festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge

48

§ 3.42

Tagbezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können

49

 


 

 

 

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IV.

Sonstige Zeichen

 

§ 3.43

Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten

49

§ 3.44

Verbot, an Bord zu rauchen und Feuer zu verwenden

49

§ 3.45

Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden

50

§ 3.46

Notzeichen

50

§ 3.47

Verbot des Stilliegens nebeneinander

50

§ 3.48

Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag

51

§ 3.49

Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen

51

Kapitel 4:

Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Radar

 

§ 4.01

Allgemeine Bestimmungen

53

§ 4.02

Gebrauch der Schallzeichen

54

§ 4.03

Verbotene Schallzeichen

54

§ 4.04

Sprechfunk

54

§ 4.05

Radar

55

Kapitel 5:

Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der WasserstraSSe

 

§ 5.01

Schifffahrtszeichen

57

§ 5.02

Bezeichnung der Wasserstraße

57

Kapitel 6:

Fahrregeln

 

A.

Allgemeines

 

§ 6.01

Begriffsbestimmungen

59

§ 6.01a

Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit

59

§ 6.02

Kleinfahrzeuge

59

 

 

 

 

Seite

B.

Begegnen, Kreuzen und Überholen

 

§ 6.03

Allgemeine Grundsätze

60

§ 6.03a

Kreuzen

60

§ 6.04

Begegnen: Grundregeln

61

§ 6.05

Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln

62

§ 6.06

Begegnen von getreidelten Fahrzeugen

63

§ 6.07

Vorbeifahrt im engen Fahrwasser

63

§ 6.08

Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen

63

§ 6.09

Überholen: Allgemeine Bestimmungen

64

§ 6.10

Überholen

64

§ 6.11

Überholverbot durch Schifffahrtszeichen

65

C.

Weitere Regeln für die Fahrt

 

§ 6.12

Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs

66

§ 6.13

Wenden

66

§ 6.14

Verhalten bei der Abfahrt

67

§ 6.15

Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen den Teilen eines Schleppverbandes

67

§ 6.16

Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen mit Überqueren der Wasserstraße

67

§ 6.17

Fahrt auf gleicher Höhe

68

§ 6.18

Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten

69

§ 6.19

Treibenlassen

69

§ 6.20

Vermeidung von Wellenschlag

69

§ 6.21

Verbände

70

§ 6.22

Vorübergehende Sperrung der Schifffahrt

70

§ 6.22a

Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen

70

 


 

 

 

Seite

D.

Fähren

 

§ 6.23

Verhalten der Fähren

71

E.

Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen

 

§ 6.24

Durchfahren von Brücken und Wehren; Allgemeines

71

§ 6.25

Durchfahren unter festen Brücken

71

§ 6.26

Durchfahren beweglicher Brücken

72

§ 6.27

Durchfahren der Wehre

73

§ 6.28

Durchfahren der Schleusen

73

§ 6.28a

Einfahren in und Ausfahrt aus Schleusen

75

§ 6.29

Vorrang bei der Schleusung

75

F.

Beschränkte Sichtverhältnisse, Radarschifffahrt

 

6.30

Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen

76

6.31

Schallzeichen beim Stilliegen

77

6.32

Radarfahrt

77

6.33

Bestimmungen für Fahrzeuge, die nicht Radarfahrer sind

78

G.

Besondere Regeln

 

§ 6.34

Besonderer Vorrang

79

§ 6.35

Wasserskilaufen und ähnliche Aktivitäten

79

§ 6.36

Verhalten der Fischereifahrzeuge

79

§ 6.37

Verhalten der Sporttaucher

79

 


 

 

 

Seite

Kapitel 7:

regeln für das Stillliegen

 

§ 7.01

Allgemeine Regeln für das Stillliegen

81

§ 7.02

Stillliegen

81

§ 7.03

Ankern

82

§ 7.04

Festmachen

82

§ 7.05

Liegestellen

82

§ 7.06

Liegestellen für bestimmte Fahrzeugarten

83

§ 7.07

Stillliegen in der Nähe von Fahrzeugen, Schub- und Koppelverbänden, die bestimmte gefährliche Güter befördern

83

§ 7.08

Wache und Aufsicht

84

Kapitel 8:

Beförderung gefährlicher Güter

 

§ 8.01

Bleib-weg-Signal

85

§ 8.02

Meldungen bei Beförderung gefährlicher Güter

86

Kapitel 9:

Gewässerschutz und beseitigung von an bord anfallenden abfällen

 

§ 9.01

Begriffsbestimmungen

89

§ 9.02

Allgemeine Sorgfaltspflicht

91

§ 9.03

Verbot der Einbringung und Einleitung

91

§ 9.04

Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord

91

§ 9.05

Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen

91

§ 9.06

Normen zur Behandlung von Abfällen

92

§ 9.07

Einleiten behandelter Abwässer

92

§ 9.08

Anstrich und Außenreinigung der Schiffe

93

 


 

 

 

Seite

Anlagen zu den Grundsätzlichen Bestimmungen für die Schifffahrt auf der Donau

 

1.

Unterscheidungsbuchstaben oder -buchstabengruppen des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt

97

2.

Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger an Binnenschiffen

99

3.

Bezeichnung der Fahrzeuge

103

4.

Farbe der Lichter der Fahrzeuge

133

5.

Stärke und Tragweite der Lichter der Fahrzeuge

137

6.

Schallzeichen

141

7.

Schifffahrtszeichen

151

8.

Bezeichnung der Wasserstraße

173

 

*                        *

*

 

BESONDERE EMPFEHLUNGEN FÜR DIE Anwendung der Grundsätzlichen Bestimmungen der Schifffahrt auf der Donau durch die zuständigen Behörden  der Donaustaaten

183